Behandlungen für Kinder

Frühbehandlung

Der Behandlungszeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung richtet sich nach der Zahn- und Kieferfehlstellung. Es ist möglich, dass eine erste Behandlung (Frühbehandlung) schon im Milch- bzw. im frühen Wechselgebiss zwischen dem 4. und 8. Lebensjahr notwendig wird.

 

Die Milchzähne haben die Aufgabe, den Platz für die bleibenden Zähne freizuhalten. Führt ein frühzeitiger Milchzahnverlust durch Traumata (Unfall) oder Karies zu Lücken, sollte umgehend ein Lückenhalter eingesetzt werden, um dem nachfolgenden bleibenden Zahn den Platz zu gewährleisten. Erfolgt dies nicht, können die hinteren Zähne nach vorne wandern und den Platz eines anderen Zahnes einnehmen, so dass es später im bleibenden Gebiss zu einem erheblichen Platzmangel kommen kann.

 

Weitere Indikationen für eine Frühbehandlung können zum Beispiel 1. ein Kreuzbiss sein. In diesem Fall beißen die Oberkieferzähne an den unteren Zähnen vorbei. 2. eine große Frontzahnstufe, hierunter verstehen wir stark hervorstehende Frontzähne von über 9 mm oder 3. einen umgekehrten Überbiss, bei dem die unteren Frontzähnen vor den oberen Frontzähnen stehen.

 

In den meisten Fällen wird Ihnen Ihr eigener Zahnarzt eine Erstauskunft geben können und Ihr Kind, bei einer eventuellen Behandlungsnotwendigkeit in eine kieferorthopädische Praxis überweisen. Natürlich können Sie auch direkt einen Termin mit unserer Praxis vereinbaren, ohne dass Ihr Zahnarzt Sie überwiesen hat. 

Zahnspangen

Ist der Kiefer noch in der Wachstumsphase, ist meist eine herausnehmbare Zahnspange die Behandlungsmethode der Wahl. Mit der herausnehmbaren Zahnspange lässt sich der Zahndurchbruch positiv begleiten. Durch eine funktionelle kieferorthopädische Behandlung, mittels herausnehmbarer Zahnspangen, kann bei Notwendigkeit die Lage des Kiefers verbessert werden. Gerade bei Kindern, die noch viele Milchzähne haben, kommen sie in der Regel zum Einsatz, da festsitzende Zahnspangen normalerweise erst verwendet werden, wenn eine größere Anzahl an bleibenden Zähne vorhanden ist.

 

Herausnehmbare Zahnspangen haben zudem den Vorteil, dass die Mundhygiene leichter durchzuführen ist. Jedoch haben sie eines gemeinsam: Sie funktionieren nur, wenn sie richtig nach Anweisung jeden Tag mindestens mehr als 14 Stunden getragen werden.

Sportmundschutz

Bei Sportarten, die erfahrungsgemäß das Risiko von Zahn- oder Kieferverletzungen mit sich bringen können z.B. Hockey, sollte ein Mundschutz als Vorbeugungsmaßnahme nicht erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn ein Zahn oder der Kiefer bei der Ausübungs des Sports geschädigt ist.

 

Ein individueller Mundschutz, perfekt an das Gebiss angepasst, sorgt dafür, dass die Zähne, Zahnfleisch, Kieferknochen und -gelenke gegen Stoß gedämpft und optimal geschützt sind, ohne dass Trinken, Sprechen oder Atmen signifikant beeinträchtigt werden.

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© Praxis Dr. Silke Beck